Ihre Zukunft beginnt heute. Bei meinvorsorgeplan unterstützen wir
Sie dabei, mit klarer Vision und sicheren Schritten für morgen vorzusorgen. Lassen Sie uns gemeinsam Ihre finanzielle Freiheit gestalten, damit Sie voller Vertrauen in die Zukunft blicken können. Denn Ihre Sicherheit ist unser Anliegen – starten Sie noch heute in eine sorgenfreie Zukunft.
Mit meinvorsorgeplan sind Sie nie allein auf Ihrem Weg. Unsere Experten begleiten Sie mit Herz und Expertise durch jeden Schritt der Vorsorge- und Hypothekenplanung. Vertrauen Sie auf einen Partner, der Ihre Wünsche versteht und mit Ihnen gemeinsam Lösungen findet, die perfekt zu Ihnen passen. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Sie die besten Entscheidungen für Ihre Zukunft treffen.
Ihre Träume und Wünsche verdienen es, in Ruhe und mit voller Klarheit geplant zu werden. Bei meinvorsorgeplan bieten wir Ihnen eine unverbindliche Beratung, bei der Sie keine Verpflichtungen eingehen – aber dafür Sicherheit und Vertrauen gewinnen. Lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre Vorsorge und Hypothek finden. Ein Gespräch, das Ihre Zukunft verändert – buchen Sie jetzt Ihren Termin und starten Sie durch!
Unser Hypothekenrechner liefert Ihnen schnell einen Richtwert, ob Sie sich Ihr Traumhaus leisten können. Er zeigt wesentliche Kennzahlen wie:
Belehnung: Das Verhältnis der Hypothek zum Objektwert (mindestens 20 % Eigenmittel erforderlich)
Tragbarkeit: Die monatliche Belastung bei einem kalkulatorischen Zinssatz von 5 %, die idealerweise maximal 33 % des Brutto-Haushaltseinkommens betragen sollte
Beachten Sie, dass die angezeigten Werte nur Richtwerte sind und ein persönliches Beratungsgespräch nicht ersetzen. Profitieren Sie von meinvorsorgeplan schweizweit einzigartigem Rundum-Service.
Einzahlungen in die steuerbegünstigte Säule 3a sind auf einen jährlichen Maximalbetrag begrenzt. Ob Sie bei einer Pensionskasse versichert sind oder nicht, entscheidet, wie viel Sie einzahlen dürfen.
Personen, die durch ihren Arbeitgeber einer Pensionskasse angeschlossen sind und entsprechende Beiträge leisten, dürfen für das Jahr 2025 maximal CHF 7’258.– einzahlen.
Selbständigerwerbende oder Personen, welche die BVG-Eintrittsschwelle nicht erreichen (jährliches Einkommen von unter CHF 22’680.–), dürfen 20 Prozent des Erwerbseinkommens einzahlen, maximal aber CHF 36’288.–.